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Aktien Spezialwerte
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Leitartikel von Raimund Klapdor zu MiFID II

24.01.2018 | Aktien-Spezialwerte Nr. 03/2018

Sind Sie von Ihrer Bank schon über die am 3. Januar europa-weit in Kraft getretene Richtlinie „MiFID II“ (Markets in Financial Instruments Directive) informiert worden? Die Richtlinie soll den Anlegerschutz verbessern und die Transparenz erhöhen. Einige Regeln begrüßen wir ausdrücklich, so zum Beispiel, dass unabhängige Beratung nun eindeutig von nicht unabhängiger Beratung unterschieden werden muss. Für die Annahme von Provisionen sind klare Beschränkungen festgelegt worden, so dass die Anleger besser über die Nebenkosten ihrer Anlagen aufgeklärt werden müssen. Das ist begrüßenswert. Es gibt jedoch auch einige Bestandteile von MiFID II, die aus unserer Sicht reiner Unsinn und alles andere als anlegerfreundlich sind.  

So sind beispielsweise die Mindest-Tickgrößen – also die jeweiligen Cent-Abstände, in denen Aktien gehandelt werden können – geändert worden und zwar auf eine Art und Weise, die den Handel in wenig liquiden Titeln durch höhere Spreads teurer macht. Je nachdem, wie häufig Aktien gehandelt werden und in welchem absoluten Kursband sie gehandelt werden, gibt es nun neue, genau definierte Liquiditätsbänder. Die Einzelheiten können auf der letzten Seite des folgenden PDFs (http://eur-lex.europa.eu/ legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32017R0588&from =DE) in Tabellenform eingesehen werden. Die neuen Regeln führen dazu, dass vom Anleger eingegebene Limitorders, die nicht den vorgeschriebenen Abständen entsprechen, abgelehnt und gelöscht werden. Für die illiquidesten Aktien ergibt sich nunmehr ein minimaler Abstand von bis zu einem ganzen Prozent zwischen zwei möglichen Orderlimits. Wird beispielsweise eine Aktie im Kurswert von 100 Euro im Durchschnitt weniger als 10 mal am Tag gehandelt, fällt sie in das unterste Liquiditätsband, womit Anleger dann künftig nur noch Limitschritte von 100 Euro, 101 Euro, 102 Euro, usw. wählen können. Eine Orderaufgabe mit einem Limit von beispielsweise 101,35 oder 101,50 Euro oder irgendeinem Wert zwischen 101,00 und 102,00 Euro ist nicht mehr zulässig. Aus unserer Sicht sind diese Regeln blanker Unsinn. Sie verteuern lediglich den Handel mit selten umgehenden Aktien. Vor allem ist überhaupt nicht einzusehen, warum sich die europäische Kommission anmaßt, zwei Anlegern zu verbieten, Aktien zum Beispiel zum Preis von 101,50 Euro zu handeln, sondern sie dazu zwingt, sich entweder auf 101 Euro oder 102 Euro zu einigen.  

Das mögen noch Kleinigkeiten sein, doch es wird noch schlimmer. Einige Papiere, darunter Fonds und Zertifikate sind für Privatanleger nun plötzlich gar nicht mehr handelbar und das nur deshalb, weil einige Emittenten keine sogenannten Basisinformationen (Key Information Documents, kurz KIDs) zu diesen Papieren hinterlegt haben. So kann beispielsweise aktuell das von der Commerzbank emittierte P3 Private Equity Zertifikat (ISIN DE0001734994, Euro 2.180) – welches wir für eine vergleichsweise sinnvolle Anlage halten – gar nicht mehr gekauft werden. Nach momentanem Stand wird dies auch so bleiben, weil die Commerzbank nicht plant, die entsprechenden Dokumente noch zu erstellen und zu hinterlegen. Aus Sicht der Banken ist die Weigerung in gewisser Weise verständlich, denn die Nach-Erstellung jeweils eines KIDs für jedes in der Vergangenheit aufgelegte Zertifikat wäre ein immenser Arbeitsaufwand. Ist es wirklich im Sinne des Anlegerschutzes, wenn eine Vielzahl von Investmentprodukten nun gar nicht mehr erworben werden können, lediglich weil ein Finanz-Beipackzettel mit ohnehin wenig Aussagekraft fehlt? Aus unserer Sicht kann diese Frage klar mit Nein beantwortet werden. Wir halten uns normalerweise mit billiger und populistischer Schelte gegenüber der EU-Bürokratie zurück, aber mit Inkrafttreten von Mifid II sind wirklich einige anlegerfeindliche Missstände festzustellen, die dringend abgestellt werden müssen.

Freundliche Börsentage wünscht Ihnen Ihr
Raimund Klapdor

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